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Präambel
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge, Leistungen, Lieferungen und Angebote der MiU24® KG (nachfolgend "Anbieter" genannt), gleich ob sie schriftlich, mündlich, elektronisch oder in sonstiger Form erfolgen. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt), der Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Die AGB bilden die verbindliche Grundlage für jede Zusammenarbeit. Der Anbieter erbringt seine Leistungen ausschließlich auf Basis dieser AGB. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Schweigen auf derartige abweichende Bedingungen gilt in keinem Fall als Zustimmung. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführt. Die AGB gelten gleichermaßen für alle angebotenen Leistungen, Produkte, digitalen Inhalte sowie für Beratungs-, Kreativ- und Hostingdienstleistungen des Anbieters. Zusätzliche, individuelle Vereinbarungen zwischen Anbieter und Auftraggeber, insbesondere zu Art und Umfang der Leistungen, haben Vorrang, soweit sie schriftlich getroffen wurden. In solchen Fällen ergänzen die AGB die jeweilige Vereinbarung.
§ 1 Geltungsbereich und Kundenkreis
(1) Die AGB gelten für alle Dienstleistungen und Verträge, die zwischen dem Anbieter und einem Unternehmer abgeschlossen werden. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
(2) Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung der Leistungen ausgeschlossen. Der Anbieter bietet keine Leistungen für private Endverbraucher an. Eine Vertragsannahme gegenüber Verbrauchern ist ausgeschlossen, selbst wenn ein Vertragsangebot irrtümlich angenommen wird. Der Anbieter behält sich in einem solchen Fall die sofortige Anfechtung des Vertragsverhältnisses vor.
(3) Die AGB gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für künftige Verträge mit demselben Auftraggeber, ohne dass der Anbieter erneut auf sie hinweisen müsste.
(4) Soweit der Auftraggeber eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, werden diese nicht Bestandteil des Vertrags, selbst wenn der Anbieter ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich durch den Anbieter bestätigt wurden.
(5) Mündliche Nebenabreden bestehen. Vertragsänderungen, Ergänzungen sowie sonstige Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder der mündlichen Bestätigung.
(6) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsbeschreibung und Leistungsumfang
(1) Vertragsgegenstand ist die jeweils vereinbarte Dienstleistung oder Lieferung. Der genaue Inhalt, Umfang und die Ausführung der Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem vom Auftraggeber angenommenen Kostenvoranschlag. Diese Dokumente werden Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
(2) Der Anbieter bietet insbesondere folgende Leistungen an:
- Werbeberatung und -konzeption,
- Grafikdesign, Logogestaltung, Corporate Design,
- Webdesign, Webentwicklung und Programmierung,
- Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Online-Marketing,
- Social Media Marketing und Content-Erstellung,
- Hosting, Domainservices und Serverleistungen,
- Printmedien- und Drucksachenentwicklung,
- Videoproduktion, Fotografie und Bildbearbeitung,
- Consulting, Workshops und Strategieentwicklung,
- Vertrieb digitaler Produkte, Softwarelösungen und Lizenzen.
3) Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich bei allen angebotenen Leistungen um Werk- oder Dienstleistungen im Sinne der §§ 631 ff. BGB bzw. §§ 611 ff. BGB.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen Subunternehmer, freie Mitarbeiter oder Dritte einzusetzen. In diesem Fall bleibt der Anbieter alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers.
(5) Sofern im Rahmen eines Projekts Leistungen Dritter erforderlich werden (z. B. Lizenzen, Drittsoftware, Domains, Hosting durch externe Anbieter), wird der Anbieter die Vermittlung solcher Leistungen übernehmen. Ein Vertrag mit dem Drittanbieter kommt dabei ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Drittanbieter zustande. Der Anbieter wird in diesem Fall nicht selbst Vertragspartner.
(6) Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, die eingesetzten Technologien, Methoden und Werkzeuge an den Stand der Technik anzupassen, sofern die Erreichung des vereinbarten Leistungsziels dadurch nicht beeinträchtigt wird.
(7) Technische Angaben, Zeichnungen, Entwürfe, Farbvorschläge, Designkonzepte oder andere Präsentationen, die dem Auftraggeber im Rahmen einer Angebotsphase oder Projektvorbereitung überlassen werden, dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung weder vervielfältigt, veröffentlicht noch an Dritte weitergegeben werden. Eine Nutzung ohne vertragliche Grundlage ist untersagt.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen, Angebotsprozess
(1) Angebote des Anbieters sind stets freibleibend und unverbindlich. Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst durch die schriftliche oder textförmige Annahme eines konkreten Angebots durch den Auftraggeber zustande. Die Angebotsannahme kann per E-Mail, elektronischem System, schriftlich oder durch Unterschrift auf einem Angebot erfolgen.
(2) Der Auftraggeber kann dem Anbieter eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung des gewünschten Leistungsumfangs zukommen lassen. Auf dieser Basis erstellt der Anbieter ein individuelles Angebot. Soweit in diesem Angebot nicht anders angegeben, ist der Anbieter an dieses Angebot für eine Dauer von 14 Kalendertagen gebunden.
(3) Der Vertrag kommt ausschließlich auf Grundlage der im Angebot genannten Konditionen, Leistungsbeschreibungen, Zeitpläne und etwaigen Sonderregelungen zustande. Ergänzungen, Nebenabreden oder spätere Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung beider Vertragsparteien.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, dem Auftraggeber zur Unterschrift weitere vertragsrelevante Unterlagen vorzulegen, insbesondere einen Projektbrief, ein Lasten- und/oder Pflichtenheft, ergänzende Bedingungen oder Datenschutzerklärungen. Diese Unterlagen werden mit Unterzeichnung durch beide Parteien ebenfalls Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Angebotsinhalte auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Umsetzbarkeit vor Annahme zu prüfen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die übermittelten Anforderungen rechtlich, technisch oder wirtschaftlich zu überprüfen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
(6) Angebote und Vertragsunterlagen des Anbieters dürfen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung an Dritte weitergegeben oder zur Grundlage anderer Ausschreibungen gemacht werden.
(7) Erfolgt die Annahme eines Angebots nach Ablauf der darin genannten Bindungsfrist, so stellt dies ein neues Angebot des Auftraggebers dar, das der Annahme durch den Anbieter bedarf.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Anbieter bei der Erbringung der geschuldeten Leistungen in angemessenem Umfang zu unterstützen. Dies umfasst insbesondere die fristgerechte Bereitstellung sämtlicher zur Durchführung des Projekts erforderlicher Informationen, Daten, Materialien, Inhalte, Zugangsdaten, Kontakte und sonstiger Mitwirkungshandlungen.
(2) Der Auftraggeber benennt einen fachlich kompetenten Ansprechpartner, der während der gesamten Vertragslaufzeit für Rückfragen, Abstimmungen und Entscheidungen zur Verfügung steht und zur Abgabe verbindlicher Erklärungen bevollmächtigt ist.
(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass sämtliche übermittelten Daten, Inhalte und Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und keine gesetzlichen Vorschriften verletzen. Er verpflichtet sich insbesondere, keine Inhalte zu liefern, die gegen Urheber-, Marken-, Wettbewerbs-, Datenschutz- oder Persönlichkeitsrechte verstoßen. Für etwaige Rechtsverletzungen haftet allein der Auftraggeber. Der Anbieter wird von jeglichen Ansprüchen Dritter freigestellt, einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten.
(4) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nur unvollständig nach, so verlängern sich etwaige vereinbarte Fristen angemessen. Der Anbieter ist berechtigt, den daraus entstehenden Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen. Verzögert sich die Durchführung des Projekts aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, behält sich der Anbieter das Recht vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vom Anbieter übermittelten Zwischenergebnisse, Entwürfe, Vorlagen oder Korrekturfassungen innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und freizugeben oder begründete Änderungswünsche zu äußern. Unterbleibt eine Rückmeldung innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang, gelten die übermittelten Inhalte als genehmigt und freigegeben.
(6) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte auf rechtliche, technische oder sachliche Richtigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere für Inhalte, die auf der Website des Auftraggebers veröffentlicht werden oder Teil von Werbemaßnahmen sind.
§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen und Mahngebühren
(1) Sämtliche Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Maßgeblich sind die im Angebot des Anbieters genannten Preise oder gesondert vereinbarte Pauschalen oder Stunden-/Tagessätze.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, bei Projektbeginn eine angemessene Anzahlung von bis zu 50 % der Auftragssumme zu verlangen. Die Restzahlung wird mit Übergabe oder Abnahme der Leistung fällig, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
(3) Sofern keine abweichenden Zahlungsfristen vereinbart wurden, sind Rechnungen des Anbieters innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem in der Rechnung angegebenen Konto.
(4) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p. a. (§ 288 Abs. 2 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
(5) Zusätzlich werden bei Zahlungsverzug folgende pauschale Mahngebühren erhoben:
Für die erste Mahnung: pauschal 5,00 EUR
Für die zweite Mahnung: pauschal 10,00 EUR
Für jede weitere Mahnung: pauschal 15,00 EUR
(6) Bei groben Vertragsverletzungen, insbesondere bei vorsätzlichem Zahlungsverzug, bei wiederholter Mahnung oder bei vollständiger Leistungsverweigerung des Auftraggebers, ist der Anbieter berechtigt, eine pauschale Mahngebühr von bis zu 15,00 EUR pro Mahnstufe zu erheben.
(7) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(8) Der Anbieter behält sich vor, bei ausbleibender Zahlung Leistungen ganz oder teilweise zurückzuhalten, laufende Verträge zu kündigen und ggf. gerichtliche Schritte einzuleiten. Alle damit verbundenen Kosten trägt der Auftraggeber, soweit sie durch diesen Verzug verursacht wurden.
§ 6 Leistungserbringung, Abnahme und Änderungswünsche
(1) Der Anbieter erbringt die vereinbarten Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung mit der gebotenen Sorgfalt und nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik. Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen geeigneter Dritter zu bedienen, ohne dass es einer gesonderten Zustimmung des Auftraggebers bedarf.
(2) Der Leistungszeitraum ergibt sich aus dem individuell vereinbarten Projektplan. Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche bestätigt wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers führen zur entsprechenden Verlängerung der vereinbarten Ausführungsfristen.
(3) Nach Abschluss der vereinbarten Leistungen teilt der Anbieter dem Auftraggeber die Fertigstellung schriftlich oder per E-Mail mit. Die Abnahme der Leistung erfolgt schriftlich. Auf Wunsch des Anbieters hat die Abnahme in Textform zu erfolgen. Der Anbieter kann eine angemessene Frist zur Abnahme setzen.
(4) Erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen nach Mitteilung der Fertigstellung keine schriftliche oder begründete Verweigerung der Abnahme durch den Auftraggeber, so gilt die Leistung als abgenommen. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die Leistungen in Gebrauch genommen oder in den Produktivbetrieb überführt hat.
(5) Zeigt sich bei der Abnahme ein wesentlicher Mangel, ist dieser durch den Anbieter in angemessener Frist zu beseitigen. Die Abnahme gilt in diesem Fall als aufgeschoben, nicht jedoch als verweigert, es sei denn, der Auftraggeber erklärt ausdrücklich die endgültige Ablehnung aus wichtigem Grund.
(6) Änderungswünsche nach Vertragsschluss können gegen gesonderte Vergütung berücksichtigt werden, sofern sie nicht Bestandteil der ursprünglich vereinbarten Leistungspflichten sind. Der Anbieter prüft Änderungsanfragen auf Umsetzbarkeit und unterbreitet dem Auftraggeber bei positiver Bewertung ein Nachtragsangebot mit neuen Leistungsinhalten, Preisen und Fristen.
(7) Die Umsetzung von Änderungswünschen kann eine Verschiebung der ursprünglich vereinbarten Lieferfristen zur Folge haben. Der Anbieter ist berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zur Annahme des Nachtragsangebots auszusetzen. Verzögerungen, die hierdurch entstehen, gehen nicht zu Lasten des Anbieters.
(8) Kleinere Abweichungen, die die Funktionalität oder das Gesamtbild der Leistung nicht wesentlich beeinträchtigen, gelten nicht als Mangel. Hierzu zählen insbesondere farbliche Nuancen, Darstellungsunterschiede auf verschiedenen Endgeräten oder geringfügige Layoutabweichungen.
§ 7 Urheberrechte und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche vom Anbieter im Rahmen eines Auftrags geschaffenen Werke (z. B. Texte, Grafiken, Layouts, Quellcodes, Fotos, Videos, Designs, Konzepte) sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht verbleibt uneingeschränkt beim Anbieter. Eine Übertragung des Urheberrechts findet nicht statt.
(2) Der Auftraggeber erhält, sofern nicht anders vereinbart, ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den vom Anbieter geschaffenen Werken, beschränkt auf den vertraglich vereinbarten Zweck und Umfang. Die Nutzung über diesen Rahmen hinaus bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(3) Die Einräumung von Nutzungsrechten steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen. Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Nutzung unzulässig.
(4) Jegliche Bearbeitung, Umgestaltung, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Verbreitung der geschützten Werke – auch auszugsweise – bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Eine Zuwiderhandlung kann Schadensersatzforderungen und Unterlassungsansprüche nach sich ziehen.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, die geschaffenen Werke unter Nennung seines Namens als Urheber in geeigneter Weise zu kennzeichnen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Kennzeichnung zu entfernen oder zu verändern.
(6) Verletzt der Auftraggeber schuldhaft das Recht des Anbieters auf Urhebernennung (§ 13 UrhG) oder nutzt er die Werke ohne die geschuldete Vergütung, so verpflichtet er sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung, mindestens jedoch 500 EUR je Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes bleibt unberührt.
§ 8 Freigaben, Eigenwerbung und Referenznutzung
(1) Der Auftraggeber räumt dem Anbieter das Recht ein, sämtliche im Rahmen eines Projekts erbrachten Arbeiten (z. B. Webseiten, Grafiken, Kampagnen, Texte, Videos, Fotografien) als Referenzprojekte in sämtlichen Medienformen zu präsentieren, insbesondere auf der Unternehmenswebseite, in sozialen Netzwerken, Präsentationen, Broschüren und Pitchunterlagen.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, zu Referenzzwecken das Logo, den Namen und die Bezeichnung des Auftraggebers zu nennen und mit dem realisierten Projekt in Zusammenhang zu bringen, sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich vom Auftraggeber untersagt wurde.
(3) Die Referenznutzung umfasst insbesondere das Recht zur Darstellung von Screenshots, Funktionsbeschreibungen, Presseveröffentlichungen und Erfolgsgeschichten (sogenannte „Use Cases“), jedoch ausschließlich unter der Maßgabe, dass keine vertraulichen Inhalte oder personenbezogenen Daten veröffentlicht werden.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, einen sichtbaren Urhebervermerk („powered by MiU24® KG“) im Footer der erstellten Webseite zu platzieren. Sofern der Auftraggeber die Entfernung dieses Hinweises wünscht, ist dies nur durch ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung gegen eine gesonderte Abstandszahlung möglich. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach dem Wert der Eigenwerbung und beträgt pauschal 500,00 EUR netto, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
(5) Der Anbieter darf über das Projekt im Rahmen eigener PR- und Marketingmaßnahmen berichten, insbesondere in Fachartikeln, Messeauftritten, Gastbeiträgen und Vorträgen. Eine Verpflichtung zur Veröffentlichung oder Präsentation besteht jedoch nicht.
(6) Inhalte, die im Rahmen von Ghostwriting, Whitelabel-Produktionen oder ausdrücklich vertraulichen Projekten erstellt werden, sind von der Referenznutzung ausgeschlossen, sofern dies zuvor in Textform vereinbart wurde.
§ 9 Hosting-, Domain- und Technikleistungen
(1) Soweit der Anbieter technische Leistungen wie Hosting, Domainregistrierung, E-Mail-Dienste, Serverbetrieb oder Cloud-Dienste erbringt, gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen. Diese technischen Leistungen werden auf Basis des jeweils vereinbarten Umfangs, der Leistungsbeschreibung und des vereinbarten Entgelts erbracht.
(2) Der Anbieter stellt die technische Infrastruktur mit einer durchschnittlichen Verfügbarkeit von mindestens 99 % im Jahresmittel zur Verfügung. Ausgenommen hiervon sind Wartungsarbeiten, die rechtzeitig angekündigt werden, sowie Ausfälle, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht wurden.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Leistungen von Dritten (z. B. Rechenzentren, Provider) in Anspruch zu nehmen. Für deren Leistungen haftet der Anbieter nur im Rahmen der Sorgfalt bei Auswahl und Koordination. Die Verfügbarkeit der Dienste kann in solchen Fällen den technischen Möglichkeiten der jeweiligen Partner unterliegen.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und regelmäßig zu ändern. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch eine fahrlässige oder missbräuchliche Nutzung der Zugangsdaten entstehen.
(5) Soweit nicht anders vereinbart, ist der Anbieter nicht zur Sicherung von Datenbeständen verpflichtet. Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, regelmäßige Backups seiner Inhalte durchzuführen. Sofern ein automatisiertes Backup ausdrücklich vereinbart wurde, erfolgt dieses täglich und wird für eine Dauer von fünf Tagen vorgehalten.
(6) Der Anbieter ist berechtigt, bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften, bei sicherheitsrelevanten Vorfällen oder bei Überlastungen der Systeme Inhalte des Auftraggebers temporär zu sperren oder zu löschen. Der Auftraggeber wird über entsprechende Maßnahmen unverzüglich informiert.
(7) Bei Domainregistrierungen vermittelt der Anbieter lediglich zwischen dem Auftraggeber und der jeweiligen Vergabestelle. Es besteht kein Anspruch auf Zuteilung oder Dauerhaftigkeit einer bestimmten Domain. Der Auftraggeber sichert zu, dass durch die beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt werden.
(8) Nach Vertragsbeendigung ist der Anbieter berechtigt, Domains und technische Ressourcen freizugeben, sofern keine fristgerechte Übertragung oder Verlängerung durch den Auftraggeber erfolgt. Der Anbieter haftet nicht für Schäden aus einem unterlassenen Providerwechsel, sofern dieser vom Auftraggeber nicht rechtzeitig beantragt wurde.
(9) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für fehlerhafte Konfigurationen, Ausfälle oder Sicherheitslücken, die auf veraltete Systeme, Plug-ins oder Eingriffe des Auftraggebers zurückzuführen sind. In solchen Fällen ist der Anbieter berechtigt, gegen Aufwandspauschale eine Notfallhilfe anzubieten.
§ 10 Vertragslaufzeiten, Kündigung und Folgen der Beendigung
(1) Verträge mit wiederkehrenden Leistungen (z. B. Wartung, Hosting, Betreuung, Retainer-Leistungen) haben eine Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten, sofern im jeweiligen Angebot nichts anderes geregelt ist. Die Kündigungsfrist beträgt einen (1) Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere zwölf (12) Monate.
(2) Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail, Brief) und ist nur wirksam, wenn sie dem Vertragspartner innerhalb der vorgesehenen Frist zugeht. Maßgeblich ist das Eingangsdatum.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
eine Partei ihre vertraglichen Hauptpflichten erheblich verletzt;
der Auftraggeber mit einer Zahlung länger als 30 Kalendertage in Verzug gerät;
über das Vermögen einer Partei das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wurde;
sicherheits- oder reputationsrelevante Gründe die Fortsetzung der Leistung unzumutbar machen.
(4) Im Falle der Kündigung sind alle bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen durch den Auftraggeber vollständig zu vergüten. Bereits begonnene, aber noch nicht fertiggestellte Leistungen werden anteilig auf Basis des Projektfortschritts abgerechnet.
(5) Nach Beendigung des Vertrags ist der Anbieter berechtigt, sämtliche durch den Auftrag gespeicherten Inhalte, Daten und Dateien nach Ablauf einer angemessenen Aufbewahrungsfrist (spätestens nach 30 Tagen) zu löschen, sofern keine gesetzlichen oder vertraglichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(6) Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche vom Anbieter zur Verfügung gestellten Zugangsdaten, Tools, Materialien, Medien und etwaige Softwarelösungen, die über eine bloße Nutzungslizenz hinausgehen, unverzüglich zu löschen oder zurückzugeben. Die Einräumung etwaiger Nutzungsrechte endet mit Ablauf des Vertrags, sofern sie nicht ausdrücklich dauerhaft gewährt wurden.
§ 11 Datenschutz, Auftragsverarbeitung und Vertraulichkeit
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(2) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, wird vor Beginn der Verarbeitung ein schriftlicher Vertrag über Auftragsverarbeitung (AVV) gem. Art. 28 DSGVO abgeschlossen. Dieser AVV wird Bestandteil des Hauptvertrages.
(3) Der Auftraggeber ist verantwortlich für die datenschutzkonforme Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten, die er dem Anbieter zur Verfügung stellt. Der Anbieter haftet nicht für Verstöße gegen datenschutzrechtliche Pflichten, die aus einer unzulässigen Nutzung durch den Auftraggeber resultieren.
(4) Der Anbieter verpflichtet sich, sämtliche vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse und Daten des Auftraggebers, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Dies gilt sowohl während der Vertragslaufzeit als auch über deren Beendigung hinaus für die Dauer von mindestens fünf (5) Jahren.
(5) Eine Weitergabe von vertraulichen Informationen erfolgt ausschließlich dann, wenn:
dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist und der Dritte seinerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet wurde;
eine gesetzliche Verpflichtung oder behördliche Anordnung zur Herausgabe besteht;
der Auftraggeber der Offenlegung ausdrücklich zustimmt.
(6) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen entsprechend zur Einhaltung der Vertraulichkeit sowie zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften zu verpflichten und dies auf Anfrage schriftlich nachzuweisen.
§ 12 Haftung, Gewährleistung und Verjährung
(1) Der Anbieter haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Anbieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist (sogenannte Kardinalpflicht). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Datenverlust, Produktionsausfall, oder für sonstige Vermögensschäden.
(4) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Inhalte, die vom Auftraggeber selbst oder durch Dritte bereitgestellt werden. Dies gilt insbesondere für urheberrechtlich geschützte Inhalte, personenbezogene Daten oder sonstige rechtlich sensible Informationen.
(5) Sofern ein Mangel an der Leistung vorliegt, ist der Anbieter zur Nacherfüllung berechtigt. Der Anbieter kann die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) nach eigener Wahl bestimmen. Der Auftraggeber hat dem Anbieter eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
(6) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf (12) Monate ab Abnahme bzw. ab Lieferung der Leistung. Für Mängel, die durch unsachgemäße Nutzung, Eingriffe Dritter oder Veränderungen durch den Auftraggeber verursacht wurden, besteht keine Gewährleistungspflicht.
(7) Die Verjährung beginnt mit der Abnahme oder – sofern keine Abnahme geschuldet ist – mit vollständiger Leistungserbringung. Wird eine Nacherfüllung durchgeführt, wird die Verjährung nicht erneut in Gang gesetzt.
(8) Sofern Dritte Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch eine vertragsgemäß erbrachte Leistung geltend machen, wird der Anbieter den Auftraggeber von derartigen Ansprüchen freistellen. Voraussetzung ist, dass der Auftraggeber den Anbieter unverzüglich über solche Ansprüche informiert und ihm die alleinige Verteidigung überlässt.
§ 13 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und Rechtswahl
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist darüber hinaus berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages einschließlich dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Textformerfordernisses.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Gesetzesänderungen, Marktveränderungen, technologische Entwicklungen) mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als genehmigt.
Stand: 01.05.2022
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